Administrationsrechte für Mitarbeitergruppen
Mit der Einführung der gruppenbasierten Rechtezuweisung wird ein lange gehegter Wunsch erfüllt. Die Vergabe von Rechten auf Gruppenebene ermöglicht eine deutlich effizientere und benutzerfreundlichere Verwaltung von Berechtigungen. Anstelle individueller Rechtezuweisungen an einzelne Mitarbeitende, können nun ganze Gruppen mit spezifischen Berechtigungen ausgestattet werden. Diese Neuerung bringt entscheidende Vorteile für Administratoren und Organisationen: Der Verwaltungsaufwand wird reduziert, während die Kontinuität bei Personalwechseln gewahrt bleibt. Gruppenrechte ermöglichen ein strukturiertes Rollenkonzept, das reale Arbeitsabläufe und Verantwortlichkeiten klar widerspiegelt. Zudem vereinfacht die hierarchische Vererbung von Rechten innerhalb der Gruppenstruktur die Konfiguration auch komplexer Berechtigungsmodelle erheblich. Eine detaillierte Beschreibung findet sich in unserem Benutzerhandbuch im Kapitel Grupprenrechte Die Zuweisung von Rechten zu Gruppen erfolgt in der Gruppenverwaltung unter Mitarbeitergruppen. Der Button ist nur für Portaladministratoren sichtbar. Die Gruppenrechte müssen zudem von einem Superadministrator in der Portalverwaltung im Reiter Systemkonfiguration aktiviert werden. Standardmäßig sind diese in bestehenden Portale deaktiviert. Rechte für Gruppen werden vererbt - hat die Elterngruppe Rechte und der Mitarbeiter wird einer Kindergruppe zugewiesen, erhält er automatisch auch das Recht der Elterngruppe (der er/sie ja implizit auch angehört) Nur Mitarbeitergruppen können Rechte erhalten und KEINE Verteilergruppen. Übergeordnete Rechte (Superadmin, Portaladmin, DSGVO-Verantwortlicher) lassen sich NICHT über Gruppen zuweisen Userrechte stechen Gruppenrechte (z.B. bei Beschränkungen). Wenn also einer Gruppe ein bestimmtes Recht MIT Beschränkungen zugewiesen ist, einem User das Recht aber zugleich persönlich und OHNE Beschränkung, dann zählt das persönliche Recht “OHNE Beschränkung” Wenn ein Recht innerhalb eines Portals mehreren Gruppen zugewiesen wurde, werden etwaige Beschränkungen kombiniert - ist das Recht dabei für min. eine der Gruppen „nicht beschränkt“, so ist das gesamte Recht für die Mitglieder dieser Gruppe nicht beschränkt. Beim Versuch einen Mitarbeiter einer Gruppe mit Rechten zuzuweisen erscheint ein entsprechender Hinweis für den Administrator, dass dem Mitarbeiter mit der Gruppenzuweisung auch Rechte zugewiesen werden. Ist dies nicht gewünscht, lassen sich bestimmte Mitrabeitergruppen wie bisher "schützen" und können dann nur durch Portaladministratoren zugewiesen werden.
