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Einhaltung der B3S Vorgaben
Umsetzung nach TLP wie es auch schon der BSI macht- ist notwendig. Derzeit werden Dokumente mit zum Teil vertraulichen Informationen nicht gekennzeichnet, ob diese zum Beispiel weitergegeben werden können oder nicht. Bisher sind die Vorgaben für unser Haus nicht bindend gewesen, das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 fordert dies nun bei einer Fallzahl von >5.000 stat. Fälle/Jahr. (vorher war der KRITIS-Schwellenwert von 30.000 vollstationären Behandlungsfällen im Jahr). Lt. BKG müssen alle Vorgaben gemäß B3S zum 01.01.2022 umgesetzt sein.
